Ratgeber

Wer übernimmt die Kosten für Spitex?

Grundversicherung, eigene Beteiligung und weitere Unterstützung: So klären Sie die Finanzierung von Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft.

Unterstützung anfragen

Begrüssung bei einem Hausbesuch

Die Grundversicherung beteiligt sich an gesetzlich vorgesehenen Pflegeleistungen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Betreuung und Hauswirtschaft werden gesondert behandelt. Für die Klärung hilft deshalb zuerst die Frage: Welche konkrete Leistung wird benötigt und welche Stelle ist dafür zuständig?

Wann die Grundversicherung an Pflege beteiligt ist

Das BAG nennt als Voraussetzungen eine vorgesehene Pflegeleistung, eine fachliche Bedarfsermittlung und einen zugelassenen Leistungserbringer. Bei Behandlungspflege kommt die ärztliche Anordnung hinzu. Für Abklärung, Beratung, Koordination und Grundpflege ist diese Anordnung nicht erforderlich.

Die Versicherungsleistung besteht in einem Beitrag zur Pflege. Daneben stehen die mögliche Patientenbeteiligung und die kantonal geregelte Restfinanzierung. «Kassenpflichtig» bedeutet daher nicht automatisch, dass Ihnen keine eigenen Kosten entstehen.

Für das Gespräch mit der Spitex ist zunächst wichtig, welche Aufgaben geplant sind. Für Rückfragen bei der Versicherung hilft anschliessend eine konkrete Leistungsbeschreibung. Eine allgemeine Frage nach «Spitex» lässt offen, ob Pflege, Betreuung oder Haushalt gemeint ist.

Hauswirtschaft und Betreuung separat klären

Allgemeine Haushaltsarbeiten und Betreuung sind nicht allein deshalb Leistungen der Grundversicherung, weil sie von einer Spitex angeboten werden. Eine Zusatzversicherung kann je nach Vertrag bestimmte Unterstützung abdecken. Auch weitere finanzielle Hilfen können unter Voraussetzungen in Betracht kommen.

Fragen Sie vor der Beauftragung bei der zuständigen Stelle nach den Bedingungen. Benennen Sie die konkrete Tätigkeit, den vorgesehenen Anbieter und den geplanten Zeitraum. Lassen Sie sich erklären, ob bestimmte Nachweise oder eine vorgängige Bestätigung benötigt werden.

Es lohnt sich, eine Antwort schriftlich aufzubewahren. So können Sie später nachvollziehen, welche Leistung geprüft wurde. Eine Bestätigung für einen bestimmten Zeitraum sagt noch nichts darüber aus, wie eine spätere Änderung behandelt wird.

Mit den richtigen Fragen zur richtigen Stelle

Die Spitex kann die vorgesehenen Leistungen und deren Abrechnung erklären. Bei Fragen zu Ihrer Police, Franchise oder einer Zusatzversicherung wenden Sie sich an den Versicherer. Für ergänzende Unterstützung nennt Spitex Schweiz die zuständigen AHV/IV-Stellen beziehungsweise die Sozialberatung der Gemeinde als Anlaufstellen.

Halten Sie offen, welche Stelle für welche Frage zuständig ist. Bitten Sie bei einer Weiterverweisung um eine konkrete Bezeichnung des Anliegens. «Wer kann die Finanzierung der Haushaltshilfe prüfen?» ist hilfreicher als mehrere Stellen allgemein nach einer Unterstützung zu fragen.

Bei Unklarheiten in einer Rückmeldung können Sie nach der betroffenen Leistung und der Begründung fragen. Das erleichtert die weitere Klärung, ohne dieselben Angaben mehrfach neu zusammenzustellen.

Beispiel: eine Anfrage mit zwei Finanzierungsfragen

Eine Person braucht in einem erfundenen Beispiel Hilfe bei der täglichen Körperpflege und Unterstützung beim Reinigen der Wohnung. Für die Pflege wird der Bedarf fachlich ermittelt. Die Haushaltsleistung wird zusätzlich beschrieben.

Die Familie stellt daraufhin zwei konkrete Fragen: Wie werden die vorgesehenen Pflegeleistungen abgerechnet? Und gibt es für die Haushaltshilfe eine Deckung aus der bestehenden Zusatzversicherung oder eine andere Unterstützung? Diese Trennung schafft Klarheit, auch wenn beide Leistungen im selben Zuhause stattfinden.

Checkliste für die Finanzierung

  1. Beschreiben Sie die benötigten Tätigkeiten einzeln.
  2. Lassen Sie Pflege und zusätzliche Leistungen unterscheiden.
  3. Fragen Sie nach der Abrechnung und dem eigenen Anteil.
  4. Prüfen Sie zusätzliche Deckungen direkt bei der zuständigen Stelle.
  5. Bewahren Sie schriftliche Antworten mit Leistungsbezug und Zeitraum auf.

Häufige Fragen

Reicht eine ärztliche Verordnung für die Kostenübernahme?

Sie beantwortet nur einen Teil der Voraussetzungen. Auch Leistungsart, Bedarfsermittlung und Zulassung sind relevant. Fragen Sie deshalb anhand der konkret vorgesehenen Unterstützung nach der Finanzierung.

Muss ich jede Hilfe zuerst selbst bezahlen?

Der Zahlungs- und Abrechnungsweg hängt von der Leistung und der zuständigen Stelle ab. Fragen Sie vorab, wer wem eine Rechnung stellt und welche Belege Sie erhalten. So können Sie Ihre Planung auf den tatsächlichen Ablauf abstimmen.

Was kann ich tun, wenn die Finanzierung noch unklar ist?

Benennen Sie die offene Leistung möglichst genau und lassen Sie sich die zuständige Kontaktstelle nennen. Halten Sie fest, welche Antwort noch fehlt. So kann die weitere Planung zwischen bereits geklärten und offenen Teilen unterscheiden.

Finanzierung verständlich vorbereiten

Beginnen Sie mit der Bedarfsabklärung, wenn die benötigte Pflege noch unklar ist. Der Ratgeber zu Spitex-Kosten hilft Ihnen anschliessend, die eigene Kostenübersicht zu lesen und gezielte Fragen zu stellen.

Quellen