Ratgeber

Als pflegende Angehörige angestellt werden: was Sie klären sollten

Welche Aufgaben bei einer Anstellung pflegender Angehöriger zählen und welche Fragen zu Vertrag, Lohn und Begleitung Sie klären sollten.

Unterstützung anfragen

Begrüssung bei einem Hausbesuch

Eine Anstellung bei einer Spitex kann es ermöglichen, bestimmte Pflegeaufgaben für einen nahestehenden Menschen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zu übernehmen. Dazu gehören fachliche Begleitung und klare Aufgaben. Nicht jede Zeit, die Sie für die Familie aufwenden, ist automatisch vergütete Pflegezeit.

Pflegebedarf und Familienhilfe unterscheiden

Im Alltag gehen Unterstützung, Gesellschaft und Pflege ineinander über. Für eine mögliche Anstellung muss genauer hingeschaut werden: Welche pflegerischen Aufgaben braucht die betreute Person? Welche können Sie übernehmen? Welche gehören in die Hände entsprechend qualifizierter Fachpersonen?

Für den Kanton Zürich beschreibt das amtliche Merkblatt die Angehörigenpflege ohne entsprechende weitergehende Pflegeausbildung als auf Grundpflege begrenzt. Dazu zählen etwa Hilfen bei der Körperpflege oder beim Ankleiden. Tätigkeiten der Behandlungspflege sind davon zu unterscheiden.

Notieren Sie deshalb einzelne Aufgaben, statt nur die gesamte Anwesenheitszeit anzugeben. Das schafft eine verständliche Grundlage für die Abklärung und für spätere Rückfragen zur Aufgabenverteilung.

Die Anstellung verändert auch Ihre Rolle

Als Familienmitglied kennen Sie Gewohnheiten und Wünsche oft besonders gut. Im Arbeitsverhältnis kommen verbindliche Abläufe hinzu. Das Zürcher Merkblatt verlangt, fachliche Anweisungen der Spitex zu beachten und die Pflegedokumentation persönlich und zeitnah zu führen. Es nennt zudem einen Pflegehilfekurs oder eine gleichwertige Ausbildung spätestens ein Jahr nach Stellenantritt. Diese Aussage bezieht sich auf Zürich.

Lassen Sie sich erklären, wie Anleitung im Alltag aussieht. Hilfreiche Fragen sind: Wer zeigt mir neue Aufgaben? Wen erreiche ich bei Unsicherheit? Wie dokumentiere ich einen Einsatz? Und was geschieht, wenn sich der Zustand meines Angehörigen verändert?

Eine gute Erklärung umfasst auch Tätigkeiten, die Sie nicht selbst übernehmen sollen. Das erleichtert die Zusammenarbeit und verhindert, dass aus familiärer Verbundenheit unklare berufliche Erwartungen entstehen.

Lohn, Pflegevergütung und verfügbare Zeit auseinanderhalten

Der Betrag, den eine Organisation für Pflegeleistungen erhält, ist nicht mit Ihrem Lohn gleichzusetzen. Im Finanzierungssystem fallen auch Aufgaben der Organisation an. Der Kanton Zürich beschreibt diese Unterscheidung ausdrücklich und erläutert Veränderungen bei der Restfinanzierung seit 2026. Daraus lässt sich kein persönlicher Stundenlohn für eine Anstellung bei Spitex Glatt ableiten.

Bitten Sie um eine verständliche schriftliche Darstellung des angebotenen Arbeitsverhältnisses. Fragen Sie nach Bruttolohn, Abzügen, vergüteten Tätigkeiten, Ferienregelung und dem Umgang mit Ausfällen. Lassen Sie sich insbesondere erklären, welche Folgen ein Spitalaufenthalt der betreuten Person für die vorgesehenen Einsätze hätte.

Beispiel: Anwesenheit ist nicht dasselbe wie eine Pflegeaufgabe

Eine Frau verbringt in einem erfundenen Beispiel täglich mehrere Stunden bei ihrem Vater. Sie unterstützt ihn beim Ankleiden, kauft ein und bleibt zum gemeinsamen Essen. Für das Anstellungsgespräch schreibt sie diese Tätigkeiten getrennt auf.

Die Liste verhindert, dass aus mehreren Stunden gemeinsamer Zeit eine ungeprüfte Erwartung an bezahlte Pflegestunden wird. Gleichzeitig macht sie sichtbar, welche zusätzliche Entlastung die Familie auch ausserhalb einer möglichen Anstellung benötigt.

Checkliste für das Anstellungsgespräch

  1. Klären Sie, welche Pflegeaufgaben nach der Bedarfsermittlung vorgesehen sind.
  2. Fragen Sie nach Qualifikation, Einführung und fachlicher Begleitung.
  3. Lassen Sie sich Dokumentation und Ansprechpartner zeigen.
  4. Prüfen Sie Lohn und vergütete Zeit anhand des schriftlichen Angebots.
  5. Besprechen Sie Ferien, Krankheit, Vertretung und Veränderungen des Pflegebedarfs.

Häufige Fragen

Gibt es einen schweizweit einheitlichen Lohn?

Aus den geprüften Quellen ergibt sich kein allgemeiner Lohnanspruch in einer bestimmten Höhe. Verbindlich für Ihre Entscheidung ist das konkrete Arbeitsangebot unter den anwendbaren Regeln. Vergleichen Sie dabei nicht nur den Stundenbetrag, sondern auch Begleitung und Vertragsbedingungen.

Brauche ich bereits eine Pflegeausbildung?

Das hängt von den vorgesehenen Aufgaben und den geltenden Anforderungen ab. Das Zürcher Merkblatt nennt für pflegende Angehörige eine konkrete Kursanforderung innerhalb des ersten Jahres. Besprechen Sie vorhandene Abschlüsse und nötige Schulungen vor Vertragsabschluss.

Wird dann meine gesamte Unterstützung bezahlt?

Eine Anstellung bezieht sich auf vereinbarte Aufgaben innerhalb des geprüften Pflegebedarfs. Einkäufe, gemeinsame Zeit und andere Familienhilfe müssen deshalb separat betrachtet werden. Lassen Sie sich erklären, wie die vergütete Zeit erfasst wird.

Angehörigenpflege konkret besprechen

Bereiten Sie eine Aufgabenliste und Ihre wichtigsten Vertragsfragen vor. Über Angehörigenpflege bei Spitex Glatt können Sie klären, welcher Weg für Ihre Situation möglich ist. Für die Organisation und Entlastung im Alltag ergänzt der Familienratgeber diese Informationen.

Quellen